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Geltung der AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen latin-music.ch, Onlineversand.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der
Schweiz, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und
Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt werden. Wird ein
Vertrag abgeschlossen und der Kunde legt ebenfalls AGB vor, gelten die übereinstimmenden
Punkte. In Bezug auf die abweichenden Bestandteile wird eine schriftliche Vereinbarung
getroffen. Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in
schriftlicher Vereinbarung geändert wurden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR über
den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen. Sollte
eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke
enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle
der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die
der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer
Lücke.

Angebote des Lieferanten

Latin-music.ch verkauft Musiktonträger über das Internet, hauptsächlich in der Sparte Latin
und Flamenco. Preise und Informationen im Webstore sind unverbindlich. Telefonische
Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, so fern es sich nicht eindeutig um Offerten
handelt. Offerten, die schriftlich, telefonisch, in persönlichem Gespräch, per Fax oder per
E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn der Kunden Lieferungen, Produkte
oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, werden diese zusätzlich in Rechnung
gestellt.

Termine

Der Lieferant verpflichtet sich, dem Kunden die vereinbarten Produkte an den in der
Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu liefern, während der Kunde sich verpflichtet,
diese Produkte zu der vorbestimmten Zeit abzunehmen und zu bezahlen.

Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb
des Willens des Lieferanten liegen; wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr,
Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte,
verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.

Bei sonstigen Verzögerungen kann der Kunde

I. auf weitere Lieferungen verzichten: Dies hat er dem Lieferanten unverzüglich mitzuteilen.
II. Teillieferungen verlangen, sofern möglich: Dies muss unverzüglich vereinbart werden.
III. dem Lieferanten eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen: Erfüllt
der Lieferant bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Kunde, sofern er es sofort erklärt,
auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten. Der Lieferant muss
den Kunden so rasch wie möglich über Verzögerungen informieren. Allfälliger Schadenersatz
wird nach Art. 191 OR berechnet.

Vertragerfüllung

Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend.
Der Lieferant liefert die Produkte in der bestellten Ausführung, Software in maschinell
lesbarer Form in der gültigen Version im Zeitpunkt der Lieferung.
Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur
des Geschäftes hervorgeht, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte am Sitz des
Lieferanten. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit
Abgang der Ware vom Absender auf den Kunden über.

Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die Produkte
selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die
Anzeige innerhalb von zwei Wochen nach der Lieferung, gelten die Produkte in allen
Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt. Der Kunde ist dann zur
termingerechten Bezahlung verpflichtet.

Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise sind Online ersichtlich und inkl. Mehrwertsteuer. Der Verkäufer trägt die
Kosten für Messen, Wägen und Verpackung. Der Käufer übernimmt die Transportkosten
sowie die Kosten für die Überprüfung der Ware.

Der Kunde überweist den Betrag per Vorkasse.
Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist der Lieferant berechtigt,

I. Forderungen gegen den Besteller sofort zu stellen
II. oder für alle ausstehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen
III. und/oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
Sind Sicherheitsleistungen oder Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist
noch nicht erbracht, kann der Lieferant vom Vertrag zurücktreten auch wenn die Waren
oder ein Teil davon bereits geliefert wurden. Wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen
nicht erfüllt, ist der Lieferant berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Der Kunde darf mit
Gegenansprüchen an den Lieferanten verrechnen, sofern diese fällig sind oder ein
rechtskräftigen Gerichtsurteil vorliegt. Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, hat er
ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der vier
Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt.

Gewährleistung

Der Lieferant verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Produkte in einer guten Qualität.
Er verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl, Ausbildung und fachmännischen
Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeiter sowie zu deren Überwachung. Die Garantiefrist
dauert ein Jahr.
Bei Mängeln an den gelieferten Sachen, kann der Kunde nach OR Wandelung oder Minderung
verlangen oder Waren derselben Gattung als Ersatz. Es gelten die Bestimmungen des OR.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die der Lieferant nicht
zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung,
Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel
oder extreme Umgebungseinflüsse.
Wenn der Kunde die Produkte weiterverkauft, ist er verantwortlich für die Einhaltung von in-
und ausländischen Exportvorschriften. Verändert der Kunde die weiterverkauften Produkte,
ist der für die daraus entstehenden Schäden gegenüber dem Lieferanten, dem Käufer oder
Dritten haftbar. Vorbehalten bleiben die Vorschriften des Produktehaftpflichtgesetzes.

Informationspflicht

Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere technische
Voraussetzungen sowie auf die gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften am
Bestimmungsort aufmerksam, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der
Produkte von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über
Hindernisse, welche die vertragsmässige Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweck-
mässigen Lösungen führen können.

Rücknahme

Der Lieferant verpflichtet sich gemäss Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme
und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG), elektrische Geräte
zurückzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen. Der Kunde übernimmt die Kosten
für Transport und Entsorgung.

Schlussbestimmungen:

Gerichtsstand ist Sitz des Lieferanten. Der Lieferant darf jedoch auch das Gericht am
Sitz des Kunden aufrufen. Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten,
die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.